So wird in Ziffer D.2.5 verfügt, die neue Wärmepumpe dürfe nur während der Badesaison frühestens ab Anfang Mai bis längstens Ende September und täglich nur von 07.00 bis 12.00 Uhr betrieben werden. Und in Ziffer D.2.6 wird vorgeschrieben, die Wärmepumpe müsse ausgeschaltet werden, sobald die Wassertemperatur 25°C erreiche. Gleichzeitig verfügte die Gemeinde, die nicht bewilligte Wärmepumpe des Typs "PHP 13" dürfe ab sofort nicht mehr in Betrieb gesetzt werden und müsse innerhalb von drei Monaten entfernt werden.