Grundbuchblatt Nr. C.________ liegt in der Wohnzone W2 mit der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III (aufgestuftes Gebiet gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV1). Gegen das Baugesuch ging eine gemeinsame Einsprache von drei Einsprechern ein. Mit Bauentscheid vom 15. Mai 2019 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für das Aufstellen einer Wärmepumpe vom Typ "Fairland Aqua Inverter AI 13" unter verschiedenen Auflagen. So wird in Ziffer D.2.5 verfügt, die neue Wärmepumpe dürfe nur während der Badesaison frühestens ab Anfang Mai bis längstens Ende September und täglich nur von 07.00 bis 12.00 Uhr betrieben werden.