1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Entscheid RA Nr. 110/2009/164 vom 3. September 2010 die Baubewilligung für die Installation einer freistehenden Wärmepumpe des Typs "ONEPAC 2" zur Beheizung des bestehenden Schwimmbeckens erteilt. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Nachbarschaft, wonach der Beschwerdeführer die bewilligte Wärmepumpe durch ein anderes Modell (Typ "PHP 13") ersetzt habe, forderte die Gemeinde Münsingen den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. Juni 2018 auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.