d) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin unterscheidet sich die aktuelle Nutzung der Obergeschosse dieses Gebäudes von der bisherigen. Zwar besteht weiterhin eine Form der Wohnnutzung. Allerdings handelt es sich neu um eine hotelähnliche Nutzung, indem die Zimmer professionell und kurzzeitig (tageweise) an Gäste vermietet werden, während dem bis anhin eine mittel- bis längerfristige Wohnnutzung vorab für Saisonniers im Vordergrund stand.