Diese Aussagen der Beschwerdeführerin stehen im Widerspruch zu den Angaben auf der Internetseite www.E.________-lodge.ch sowie auf dem Internetportal www.ebookers.ch24. Danach verfügt die Lodge über sechs Zimmer auf drei Stockwerken. Von den auf diesen Portalen angebotenen Zimmern handelt es sich um vier Doppelzimmer mit jeweils einem Queen-Bett und um 2 Junior-Suiten mit jeweils zwei Einzelbetten und einem Doppelbett. Insgesamt stehen damit in sechs Zimmern 16 Betten zur Verfügung.