Betten ausgestattet.22 In der Eingabe vom 10. September 2018 ergänzte sie, aufgrund einer Änderung der familiären Situation sei in naher Zukunft absehbar, dass auch die beiden Zimmer im Hauptgebäude des ersten Obergeschosses durch Herrn H.________ zu eigenen Wohnzwecken beansprucht würden. Damit kämen höchstens noch zwei Zimmer und das Studio im dritten Obergeschoss für eine Weitervermietung in Betracht, womit man sich unter der angesprochenen 10-Betten-Grenze befinde.23