In der Eingabe vom 6. September 2019 fügt sie an, das Gebäude sei von den Vormietern seit jeher als Personalhaus genutzt worden. Der Begriff Personalhaus sage aus, dass das betreffende Haus der Unterbringung von Angestellten eines Betriebs (Café K.________, E.________) gedient habe und damit unmittelbar einen gewerblichen Zweck mitbeinhalte.