Es finde keine Erneuerung von Gebäudevolumen oder der Fläche statt. Es handle sich um eine Sanierung bestehenden Wohnraums, welcher schon seit jeher vermietet worden ist und dies auch künftig werden soll. In der Eingabe vom 6. September 2019 ergänzt sie, dass in der Vergangenheit stets nur Einzelzimmer und keine Wohnungen – verstanden als für sich abgetrennte Wohneinheiten – an Dritte vermietet worden seien. Mit den aktuellen Sanierungsarbeiten habe sie nichts anderes getan, als dringend notwendige Bauerneuerungsarbeiten am bereits bewilligten Objekt auszuführen. Am Charakter und der Nutzungsart habe sich nichts geändert.