Die Dauer dieser jeweiligen Mietverhältnisse tauge nicht zur Unterscheidung der Art der Nutzung. Die von ihr angestrebte Nutzung der Obergeschosse erfülle bei weitem nicht die Kriterien, um als Hotelbetrieb oder Bed & Breakfast zu gelten, wie sich aus entsprechenden Anfragen bei hotelleriesuisse und Bed and Breakfast Switzerland GmbH ergebe. Anders als das AGR ausführe, werde das Gebäude sodann nicht erneuert, sondern die Wohnungen und Zimmer in den Obergeschossen einer einfachen Sanierung des Innenausbaus unterzogen. Es finde keine Erneuerung von Gebäudevolumen oder der Fläche statt.