b) Was die Obergeschosse des umstrittenen Gebäudes betrifft, so hat die Beschwerdeführerin den Umfang ihres nachträglichen Baugesuchs im Verlauf des vorinstanzlichen Verfahrens angepasst. Im ersten Baugesuch vom 1. März 2018 ersuchte sie diesbezüglich sowohl um diverse bauliche Massnahmen (Sanierung alte Zimmer, Reduktion der Zimmer, Einbau von neuen Badezimmern) als auch um eine Nutzungsänderung ("Nutzung Zimmer: neu Hotelzimmer").