24c RPG als teilweise Änderung, welcher keine wesentlichen Interessen entgegenstehen. Im Zusammenhang mit dieser Ausnahmebewilligung verfügte das AGR allerdings zusätzlich eine Nebenbestimmung, wonach die Nutzung der Räume im 1., 2. und 3. Obergeschoss zu gewerblichen Zwecken verboten ist. Dieses Zweckentfremdungsverbot sei für das Wohngebäude Nr. 644 auf der Parzelle Nr. G.________ sicherzustellen und beim Grundbuchamt anmerken zu lassen.