4. Zweckentfremdungsverbot: Ausführungen Vorinstanz / AGR und Ausgangslage a) Mit seiner Verfügung vom 15. April 2019 bewilligte das AGR das Bauvorhaben b "Fassadensanierung: Ersatz von Eternitplatten. Zimmersanierung mit neuer Wohnraumaufteilung und Einbau von Bädern im 1., 2. und 3. Obergeschoss gemäss den Grundrissplänen vom 1. Juni 2018. Nutzung: Wohnen (unverändert)" gestützt auf Art. 24c RPG als teilweise Änderung, welcher keine wesentlichen Interessen entgegenstehen.