Dieses umfasste nicht nur die Umnutzung im Erdgeschoss, sondern auch die Sanierungsarbeiten in den Obergeschossen (und ursprünglich bzw. im Zeitpunkt der von der Beschwerdeführerin erwähnten Anweisungen in der Aktennotiz zur Besprechung vom 14. Juni 2018 sowie der Verfügung vom 4. Juli 2018 auch noch die Umnutzung der Zimmer in den Obergeschossen zu Hotelzimmern). So wies es die Beschwerdeführerin in den von dieser erwähnten Unterlagen darauf hin, dass sie mit den gastgewerblichen Aktivitäten im Erdgeschoss als auch in den Obergeschossen bis zur allfälligen Erteilung einer Baubewilligung zuzuwarten und entsprechend die diesbezüglichen Angebote im Internet