48 BauG, sondern in dessen Funktion als Instruktionsbehörde in einem bei ihm hängigen Baugesuchsverfahren. Dieses umfasste nicht nur die Umnutzung im Erdgeschoss, sondern auch die Sanierungsarbeiten in den Obergeschossen (und ursprünglich bzw. im Zeitpunkt der von der Beschwerdeführerin erwähnten Anweisungen in der Aktennotiz zur Besprechung vom 14. Juni 2018 sowie der Verfügung vom 4. Juli 2018 auch noch die Umnutzung der Zimmer in den Obergeschossen zu Hotelzimmern).