Eine Ortsbesichtigung darf dann ohne Beizug der Verfahrensbeteiligten erfolgen, wenn sie bloss der informellen Orientierung der entscheidenden Behörde dient, diese also das aus den Akten gewonnene und zur Beurteilung genügende Bild noch abrunden will.15 Vorliegend stellte der Regierungsstatthalter anlässlich dieses Augenscheins gemäss Aktennotiz fest, dass der gastgewerbliche Teil im Erdgeschoss geöffnet ist und dass auch der Check-In E.________ Lodge den Anschein macht, dass die kurzzeitige Beherbergung von Touristen weiterhin betrieben wird. Es handelte sich dabei nicht um neue Erkenntnisse, vielmehr war bereits vorher bekannt, dass die Lounge im Erdgeschoss offen ist und die