e) Anlässlich des informellen Augenscheins vom 16. Februar 2019 (Entscheid Ziff. 1.41) machte sich der Regierungsstatthalter ein persönliches Bild vor Ort. Im Nachgang erstellte er davon eine Aktennotiz inkl. Bildern.13 Diese Unterlagen wurden den Beteiligten mit Verfügung vom 21. März 201914 zugestellt. Grundsätzlich müssen die Beteiligten zu einem Augenschein beigezogen werden, wenn dabei ein streitiger Sachverhalt festgestellt werden soll.