19 VRPG im Rahmen eines hängigen Verfahrens. Vielmehr dient eine Baukontrolle der Behörde dazu, vor Ort zu überprüfen, ob eine Bauausführung entsprechend den bewilligten Plänen vorgenommen wird bzw. ob unbewilligte Bauarbeiten im Gang sind und ob damit ein Verfahren eröffnet werden muss. Die Baupolizeibehörde ist jederzeit berechtigt, auf Baustellen oder in bestehenden Bauten oder Anlagen Baukontrollen durchzuführen (Art. 47a Abs. 4 BewD9). Insofern bestand vorliegend keine Verpflichtung, die Begehung vom 21. Februar 2018 anzukünden. Ebenso wenig ist zu beanstanden, dass von dieser Begehung nicht ein Wortprotokoll, sondern bloss eine Aktennotiz erstellt wurde.