erstellt worden. Eine weitere Verletzung des rechtlichen Gehörs würden die nicht protokollierten Internetrecherchen des Regierungsstatthalteramts gemäss Ziff. 1.11 des angefochtenen Entscheids darstellen. Schliesslich sei der in Ziff. 1.41 des angefochtenen Entscheids erwähnte, am 16. Februar 2019 durchgeführte "informelle Augenschein auf dem F.________pass" weder angekündigt noch dokumentiert worden.