4. Mit Verfügung vom 15. April 2019 erteilte das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG3 für den "Einbau 24h Food & Beverage Lounge (Selbstbedienungskiosk mit Aufenthaltsraum); Gastgewerbebetrieb mit 22 Sitzplätzen im Erdgeschoss. Öffnungszeiten täglich bis 00:30 Uhr. Erteilen der Betriebsbewilligung B gemäss Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz (öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank). Erstellen von drei Parkplätzen auf der Parzelle gemäss Baugesuchsplan Parkplatz E.________ 644 1:200 vom 20. August 2018". Für die "Fassadensanierung: Ersatz von Eternitplatten.