3. Am 10. September 2018 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung ein, mit welcher die bereits anlässlich der Eingabe vom 25. Juli 2018 eingereichten Pläne nochmals beigelegt wurden. Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin beziehe sich die Projektänderung auf die deklarierte Nutzung. Das geänderte Bauvorhaben wurde von ihr wie folgt umschrieben: " Baubeschrieb: Um- und Ausbau. Es findet keine Umnutzung statt.