insgesamt 10 Betten ausgestattet. Die Vermietung von Privatzimmern sei vom Geltungsbereich des Gastgewerbegesetzes ausgenommen und damit bewilligungsfrei möglich. Mit dieser Eingabe reichte die Beschwerdeführerin neue, im Vergleich zu den ursprünglichen Baugesuchsplänen leicht angepasste Pläne des Bauvorhabens ein, indem sowohl im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes ein bisher als "Bad" bezeichneter Raum als auch im zweiten Obergeschoss des Hauptgebäudes ein bisher als "Reduit" bezeichneter Raum neu als "Küche" vorgesehen sind.