Da Kinder die Spielplätze und Aufenthaltsbereiche mehrheitlich am Vormittag oder Nachmittag in Anspruch nehmen würden, und die Bewohner sich dann in den Wohn- und Essräumlichkeiten, im Sommer auf den Balkonen aufhalten, werde die Privatsphäre der Wohnungen im Erdgeschoss gewahrt. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen, da die für Erwachsene bestimmten Aufenthaltsbereiche auch abends benützt werden und die vorliegend ausgewiesenen Flächen an die Schlafzimmer des Erdgeschosses grenzen, bei denen ebenfalls ein Bedarf nach Privatsphäre besteht.17 Die Bereiche an der West- und Ostseite des Gebäudes werden zudem gemäss Aussenraumgestaltungsplan als Rasenfläche/Ruhezone