Die Gemeinde macht geltend, die Privatsphäre bleibe gewahrt, da die Wohn- und Aufenthaltsbereiche der Wohnungen mit den Balkonen nach Süden orientiert und klar von den Spielflächen getrennt seien. Da Kinder die Spielplätze und Aufenthaltsbereiche mehrheitlich am Vormittag oder Nachmittag in Anspruch nehmen würden, und die Bewohner sich dann in den Wohn- und Essräumlichkeiten, im Sommer auf den Balkonen aufhalten, werde die Privatsphäre der Wohnungen im Erdgeschoss gewahrt.