Zudem befinden sich sowohl die geplanten Rasenflächen/Ruhezonen wie auch die Spielfläche direkt vor den Hauptfassaden, so dass auch der von der AHOP geforderte Mindestabstand von 3 m zu den Hauptfassaden nicht eingehalten wird. Die Gemeinde macht geltend, die Privatsphäre bleibe gewahrt, da die Wohn- und Aufenthaltsbereiche der Wohnungen mit den Balkonen nach Süden orientiert und klar von den Spielflächen getrennt seien.