insbesondere da ein Treppenaufgang entlang der Fassade Platz wegnimmt. Die Rasenflächen/Ruhezonen haben eine Breite von rund 2.6 m bzw. 2.8 m. Diese schmalen Flächen entsprechen den Vorgaben der AHOP nicht, welche grundsätzlich eine Breite von 5 m fordert. Sie sind daher nicht anrechenbar.16 Zudem befinden sich sowohl die geplanten Rasenflächen/Ruhezonen wie auch die Spielfläche direkt vor den Hauptfassaden, so dass auch der von der AHOP geforderte Mindestabstand von 3 m zu den Hauptfassaden nicht eingehalten wird.