Die ausgewiesenen Flächen werden zudem einerseits durch die Gebäudefassade und andererseits durch eine Hecke bzw. eine befestigte und bepflanzte Böschung eingegrenzt. Die maximale Breite der Spielfläche beträgt gemessen ab Plan 4 m, an vielen Stellen weniger als 3 m, 13 Pag. 12 Vorakten Projektänderung 14 Pag. 12 Vorakten Projektänderung 15 VGE 2011.256 vom 02.05.2012, E. 4.1 RA Nr. 110/2019/96 Seite 7 von 10