Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2019/96 Seite 4 von 10 2. Begründungspflicht a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Gemeinde habe die Begründungspflicht verletzt, da sie einzig ausgeführt habe, sie gewichte das öffentliche Interesse an einer inneren Verdichtung höher als die Einschätzung der Fachberatung, welche das Bauvorhaben als nicht bewilligungsfähig einstufte.