Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. Mai 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, der Ästhetikvorschriften und der Vorschriften betreffend Aufenthaltsbereich und Kinderspielplätze geltend. Zudem habe die Gemeinde zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes erteilt. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen