Gegen das Bauvorhaben gemäss Projektänderung erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden erneut Einsprache. Die Fachbehörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 17. August 2018 zur Projektänderung fest, die Projektverfasser seien auf die Hauptkritikpunkte eingegangen. Der "Fussabdruck" des Gebäudes sei jedoch immer noch zu hoch, die Nutzungsübertragung führe zu einer städtebaulich nicht verträglichen Übernutzung des Gebäudes und tiefe Gräben verhinderten eine harmonische Anpassung des Gebäudes an den natürlichen Terrainverlauf.2 Auf Ersuchen der Gemeinde reichte die Beschwerdegegnerin verbesserte Gesuchsunterlagen nach.3