Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. März 2017 eine geringfügige Projektänderung bezüglich der Vorplatzsituation ein. Nachdem die Gemeinde einen Bauabschlag in Aussicht gestellt hatte, beantragte die Beschwerdegegnerin die Sistierung des Verfahrens und reichte am 8. Juni 2018 eine umfassendere Projektänderung (Vergrösserung Vorgartenbereich, Reduzierung Gebäudehöhe, Verkürzung Attikageschoss, Anpassung Fassadengestaltung) ein. Gegen das Bauvorhaben gemäss Projektänderung erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden erneut Einsprache.