1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. Oktober 2016 bei der Gemeinde Ittigen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (zwei Dreizimmer- und drei Vierzimmerwohnungen) und einer Unterniveaugarage auf Parzelle Ittigen Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2. Durch eine Nutzungsübertragung erhöhte die Beschwerdegegnerin die mögliche Ausnützung von 440.5 m2 (AZ 0.5) auf 830 m2 (AZ 0.94).1 Aufgrund der bestehenden Hanglage erfordert das Bauvorhaben grössere Abgrabungen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.