Baugesuch von rund Fr. 4'150'000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Im vorliegenden Verfahren hatte die Beschwerdegegnerin zu zwei Beschwerden Stellung zu nehmen; dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um wenige, bzw. gleichlautende Rügen handelte. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 5'500.– als angemessen. Die Parteikosten der Beschwerdegegnerin belaufen sich somit auf Fr. 6'162.30 (Honorar Fr. 5'500.–. Auslagen Fr. 221.70, Mehrwertsteuer Fr. 440.60). Vier Fünftel davon ergeben einen Betrag von Fr. 4'930.–.