5. Fazit und Kosten a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben den anwendbaren Vorschriften entspricht. Die Beschwerden sind insofern gutzuheissen, als der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 16. Mai 2019 durch eine Auflage hinsichtlich Begrünung der umstrittenen Stützmauern ergänzt wird (vgl. E. 4). Im Übrigen sind die Beschwerden abzuweisen und der Entscheid zu bestätigen.