_ (Beschwerdeführer 10) und sich hinsichtlich Volumen nicht wesentlich von diesen unterscheidet. Die geplanten Mehrfamilienhäuser übernehmen je für sich bezüglich Standort, Stellung und Dimensionierung die benachbarte Bebauungsstruktur. Auch als zwei auf gleicher Linie liegende Gebäude unterscheiden sie sich nicht von den benachbarten Häusern: So ergibt sich diese Anordnung gemäss Situationsplan37 und der Basiskarte gemäss Geoportal des Kantons Bern38 beispielsweise auch bei den direkt angrenzenden Häusern am J.________weg. Die Wahrnehmung der Stützmauern wird einerseits durch deren gegenüber den Fassaden versetzten Anordnung39 wie auch durch die auferlegte Begrünung aufgelockert.