c) Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass die beiden Mehrfamilienhäuser ansprechend gestaltet seien und sich die beiden Gebäude sorgfältig in die Hanglandschaft einfügten. Farben und Baumaterial seien an die umgebenden Häuser angepasst. "Sanft eingebettet, unterhalb der Waldlandschaft ", passten sich die Bauprojekte gut in das bestehende Orts- und Landschaftsbild ein. Der Versuch der Beschwerdeführenden, den Baukörper als Einheit bzw. Riegel darzustellen, wirke "konstruiert". Die Stützmauer, die die beiden Gebäude verbinde, werde begrünt, trete aber durch die zurückgesetzte Lage und die bereits bestehende Böschungskante gar nicht in Erscheinung. Vorliegend sei die Gemeinde