bzw. 524,23).21 Weiter ist westlich von Haus A eine 4,00 m breite Stützmauer sowie östlich von Haus B über der Einfahrt zur Einstellhalle eine 2,50 m breite Stützmauer vorgesehen. Wie aus den Plänen ersichtlich, ermöglichen die Stützmauern die Anordnung von Wohnräumen im UG 1. Nicht mehr bestritten ist, dass das Vorhaben und insbesondere das UG 1 die reglementarischen Vorgaben bzw. die baupolizeilichen Masse einhält.22