a) Das Vorhaben umfasst die beiden Mehrfamilienhäuser A und B, die in einem Abstand von 10,00 m zueinander stehen. Sie weisen eine Flachdachform ohne Attika/Dachausbau sowie je eine Gebäudebreite von 16,60 m bzw. 16,59 m und eine Gebäudelänge von 17,00 m auf.19 Pro Gebäude sind im EG und im UG 1 je eine 4-Zimmer-Wohnung, zwei 3- Zimmer-Wohnungen und eine 2-Zimmer-Wohnung vorgesehen.20 Zwischen Haus A und Haus B verlaufen direkt ab der Fassade Stützmauern von je 4,40 m Breite; dazwischen führt ein 1,20 m breiter Zugangsweg bzw. eine Zugangstreppe ab dem J.________weg (Höhenkote 529.80) bis zum Aufenthaltsbereich bzw. Spielplatz hinab (Höhenkoten 525.78