Bezüglich der Sichtbarkeit ist hier zudem zu berücksichtigen, dass die beiden Gebäude nicht in der hintersten Häuserreihe am J.________weg und damit nicht an der sensibelsten und exponiertesten Stelle des Hangs, d.h. am Hügelkamm, zu liegen kommen. Durch die hinter dem Vorhaben liegende Reihe von teilweise grossformatigen und neu erstellten bzw. aufgestockten Einfamilienhäusern und dem anschliessenden Grüngürtel und Wald, gliedern bzw. passen sich die geplanten Wohnhäuser in die vorhandene Bebauung ein.