Mit Bezug auf die Einschätzung als "prägendes Bauvorhaben" lässt sich nicht von der Hand weisen, dass das aus zwei Gebäuden bestehende Projekt ein gewisses Volumen und den entsprechenden Fussabdruck aufweist. Die beiden Wohnhäuser liegen auf Grund des erteilten Näherbaurechts in einem Abstand von 10,00 m relativ nahe beieinander und sehen auf 12Vgl. Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion vom 2. September 2015 betreffend Baugesetz (Änderung) und Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Änderung), Tagblatt des Grossen Rates, Januarsession 2016, Beilage 8, S. 7 (nachfolgend Vortrag BauG/BewD 2015) 13 Vgl. Vortrag BauG/BewD 2015, a.a.O., Beilage 8, S. 7