zum andern gehören sie zur zweitobersten Häuserreihe am J.________weg. Siedlungsgrenze bildet die oberste Häuserbzw. Parzellenreihe, bestehend aus den Parzellen Nrn. Z.________, AA.________, M.________, U.________, V.________ und W.________. Letztere weisen in südöstlicher Richtung entlang des Waldes einen der Grünzone zugewiesenen Grüngürtel mit festgestellter Waldgrenze auf. In östlicher Richtung vom Bauvorhaben liegen sog. Landschaftsschongebiete, wobei die Bauparzellen nicht direkt daran angrenzen. Mit Ausnahme der nordwestlich gelegenen Landwirtschaftszone befinden sich die Parzellen am J.________weg in der Wohnzone (E oder W) und sind bebaut.