Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne begrüsst die Aufnahme einer Auflage. Die Beschwerdeführenden 1 bis 12 wie auch der Beschwerdeführer 13 sind gemäss ihren Eingaben vom 25. September bzw. 27. September 2019 der Auffassung, dass die gemäss ihrer Darlegung vorliegende Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch die Auflage nicht beseitigt werden könne. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Baureglement der Gemeinde Mörigen vom 17. November 2008, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und