Mit dem Bauvorhaben werde insgesamt eine gute Gesamtwirkung auf das gestalterisch doch heterogene Quartierbild erzielt. Das Regierungsstatthalteramt erachtet die materiellen Rügen als unbegründet und beantragt die Abweisung der Beschwerden. Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 23. August 2019 Gelegenheit, sich im Falle der Bestätigung des Bauentscheids zur Aufnahme einer Auflage zur Begrünung der Stützmauern zu äussern. Diese lautet wie folgt: