Angaben zur baurechtlichen Grundordnung ein. Sie weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht das Landschafts- und Ortsbild durch das geplante Projekt nicht wesentlich verändert werde. In unmittelbarer Nähe bestünden bereits heute im Fussabdruck und Volumen vergleichbare, neuere Bauten (Neubauten und Aufstockungen). Die Gemeinde beantragt daher die Bestätigung des angefochtenen Gesamtentscheids.