1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. August 2018 bei der Gemeinde Mörigen ein erstes Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses mit zwei Pools und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle auf den Parzellen Mörigen Grundbuchblatt Nr. G.________ und H.________. Die Parzellen liegen gemäss Zonenplan der Gemeinde Mörigen1 in der Wohnzone E1. Nach der Verbesserung von Mängeln und Einreichung einer Projektänderung vom 10. Dezember 2018 wurde das Bauvorhaben publiziert. Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 bis 12 sowie der Beschwerdeführer 13 Einsprache.