d) Weiter vermitteln die Ausführungen der Gemeinde sowie die vorhandenen Akten nur ein eingeschränktes Bild der örtlichen Gegebenheiten. Vorliegend wurde weder dem Situationswert des Chalets noch der Bedeutung desselben für das Ortsbild nachgegangen. Die Frage nach der Wesentlichkeit einer möglichen Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben der Umgebung aus der Nähe und der Distanz wird nicht beantwortet bzw. ergibt sich nicht schlüssig aus den Akten. Auch kann nicht von vornherein gesagt werden, von einer Solaranlage auf einem Schrägdach resultiere ein höherer Energieertrag als von Solarmodulen auf dem Garagenflachdach oder am Balkongeländer.