3. Rechtliche Grundlagen zur Nutzung der Solarenergie a) Sowohl die Energiegesetzgebung des Bundes wie auch die kantonale Energiegesetzgebung bezwecken, die Nutzung erneuerbarer Energien, besonders einheimische erneuerbare Energien, zu fördern.5 Solarenergie zählt schlechthin zu den erneuerbaren Energien.