2. Mit Bauentscheid vom 16. Mai 2019 erteilte die Gemeinde Boltigen dem Vorhaben den Bauabschlag. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragten sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 16. Mai 2019 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen besonders geltend, die Argumentation der Gemeinde laufe den kantonalen Richtlinien "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien vom Januar 2015"1 sowie den bundesrechtlichen Vorschriften betreffend die Solaranlagen zuwider.