Das Chalet der Beschwerdeführenden und die angebaute Garage befinden sich auf der Parzelle Boltigen Grundbuchblatt Nr. D.________. Diese liegt in der Wohnzone E.________. Nachdem sich die Baukommission negativ zur geplanten Materialisierung des Balkongeländers äusserte, RA Nr. 110/2019/94 2