3. Die amtlichen Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 11'544.35 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 7'964.85 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung