1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 6. Mai 2019 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 23. August 2017 mit Projektänderung vom 20. September 2019, gestempelt von der BVE am 24. September 2019 und den korrigierten Plänen vom 15. November 2019, gestempelt von der BVE am 22. November 2019 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'800.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.